Auf einem Abenteuerspielplatz fällt der siebenjährige David von einem Klettergerüst, das durch die Betreiberin, die örtliche Kommune, nicht ausreichend gesichert wurde. Der Junge verletzt sich schwer und wird zeitlebens Behinderungen zurückbehalten. Kommune und Haftpflichtversicherer verweigern jegliche Haftung mit der Begründung, die Benutzung erfolge auf eigene Gefahr und das Gerüst sei sicher genug. Die Eltern benötigen Prozessfinanzierung für einen Prozess auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und Schadensersatzrente.

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