Ein mittelständisches Unternehmen der Papierindustrie muss nach 55 Jahren Geschäftstätigkeit wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Der eingesetzte Insolvenzverwalter erkennt schnell, dass die Zahlungsunfähigkeit im Wesentlichen durch einen säumigen Großschuldner verursacht worden ist. Im Zuge der Insolvenz stoppen weitere Schuldner ihre Zahlungen bzw. halten Zurückbehaltungsrechte entgegen. Die Kasse des Insolvenzverwalters ist leer. Die Alteigentümer sind nicht bereit, Gelder aus ihrem Privatvermögen zur Verfügung zu stellen, erklären sich aber mit einer Prozessfinanzierung einverstanden. Damit kann der Insolvenzverwalter die Forderung gegen den größten Schuldner gerichtlich durchsetzen und einen Großteil der übrigen Forderungen des insolventen Unternehmens ohne Kostenrisiko für die Masse eintreiben.

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