Nach Verweisung eines Rechtsstreits vom ArbG an ein LG können die Reisekosten des bisherigen Prozessbevollmächtigten, der die Partei auch vor dem LG vertreten hat, erstattungsfähig sein.

OLG Hamburg, Beschl. v. 17.12.2015 – 8 W 123/15

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge