Die Beschwerde wegen der Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unzulässig, wenn die Berufung nicht zulässig wäre.

Bayerisches LSG, Beschl. v. 25.3.2014 – L 11 AS 91/14 B PKH

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge