1. Bei der Festsetzung des Streitwerts eines Verfahrens auf Aussetzung der Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage ist für jeden Monat der Geltungsdauer der Fahrtenbuchauflage ein Betrag von 400,00 EUR zugrunde zu legen und davon im Hinblick auf die Vorläufigkeit dieses Verfahrens die Hälfte zu berücksichtigen.
  2. Hinzuzurechnen ist ein Viertel der angefochtenen Verwaltungsgebühr (vgl. Nr. 1.5 S. 1 des Streitwertkatalogs).

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.3.2018 – 8 B 233/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge