Von Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen und Prof. Dr. Helmut Köhler. 36. Aufl., 2018. C.H. Beck, München. XXIX, 2364 S., Hardcover (in Leinen). 179,00 EUR

Ab der nun vorliegenden 36. Aufl. trägt das führende Standardwerk für den Wettbewerbsrechtler zusätzlich auch den Namen des seit der 34. Aufl. mitwirkenden RiBGH Jörn Feddersen. Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des BGB, der PAngV, des UKlaG, die zum 25.5.2018 in Kraft tretende DSGVO sowie die Richtlinie zum Geheimnisschutz. Unter anderem in der Kommentierung des § 3a (Rn 1.74 ff.) wird die Bedeutung des Datenschutzrechts (z.B. Frage der Marktverhaltensregelung) angesprochen. Die aktuelle Rechtsprechung einschließlich der noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen zu Facebook ist dargestellt. Die Rn 1.74b gibt eine Vorausschau auf das, was nach dem 25.5.2018 auf die Rspr. zukommt, z.B. die Geltendmachung von Datenschutzverstößen gem. §§ 3a, 8 Abs. 3 UWG durch aktivlegitimierte Anspruchsberechtigte. Auch im Rahmen der Einwilligung nach § 7 UWG ist der Bezug zur DSGVO vorausschauend behandelt (§ 7 Rn 145a). Eingearbeitet wurden ferner eine Fülle von Entscheidungen des EuGH, des BGH und der Instanzgerichte. Im Anhang (nach den Kommentierungen) sind die wichtigsten europäischen und deutschen Rechtsquellen aufgenommen worden. Es folgen – ebenfalls überarbeitet – das Fundstellenverzeichnis zur Rspr. des EuGH und des BGH sowie das Fälleverzeichnis und das Sachverzeichnis. Die Neuauflage bringt das Werk bezüglich der Gesetzgebung und Rspr. auf den Stand von November 2017. Der Kommentar hebt sich auch dieses Mal mit seinen klaren und tiefgründigen Aussagen sowie Analysen der Spezialmaterie wieder hervor. Er weist auf benutzerfreundliche Weise den Weg durch ein Rechtsgebiet, das in besonderem Maße durch Gerichtsentscheidungen geprägt ist. Für Gerichte und Anwälte, die mit dem Wettbewerbsrecht und seinen Nebengesetzen befasst sind, ist er eine unverzichtbare und seit Jahren intensiv genutzte Informationsquelle und Entscheidungshilfe.

RA u. FA IT-Recht Dr. Harald Schneider, Siegburg

AGS 5/2018, S. III

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