- Im Rahmen der Beratungshilfe steht dem Anwalt auch Ersatz der Postentgeltpauschale und der Aktenversendungspauschale zu.
- Dass eine Ergebnisniederschrift der Tagung der Bezirksrevisoren im Außenverhältnis nicht bindet, sondern allein die Gesetzeslage maßgeblich ist, ist selbstverständlich.
AG Germersheim, Beschl. v. 2.3.2017 – 1 UR II 461/16
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