- Ein Längenzuschlag kommt für den Wahlanwalt nicht in Betracht.
- Im Verfahren über eine sofortige Beschwerde gegen die Kostenfestsetzung entscheidet das Gericht in der für das Strafverfahren vorgeschriebenen Besetzung (hier: Strafsenat mit drei Richtern).
- Hat sich der Verteidiger den Erstattungsanspruch abtreten lassen, wird der Kostenfestsetzungsantrag auch ohne ausdrückliche Erklärung vom Verteidiger in eigenem Namen gestellt.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.11.2015 – 2 Ws 277/15
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