Die Klägerin verlangte von der Gegenseite Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls. Zunächst verhandelte der Prozessbevollmächtigte der Klägerin mit der Versicherung, bei der das gegnerische Fahrzeug versichert war. Nachdem dieses gescheitert war, verklagte die Klägerin die Beklagte als Fahrerin des Fahrzeugs. Das LG gab der Klage im weit überwiegenden Umfang statt und auferlegte der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits.

Daraufhin hat die Klägerin beantragt, die ihr entstandenen Kosten festzusetzen. Dem ist das LG mit dem angefochtenen Beschluss nachgekommen. Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der sie geltend macht, dass die Versicherung an die Klägerin 555,60 EUR für eine vorprozessuale Geschäftsgebühr ausgezahlt habe, die zur Hälfte (277,80 EUR auf die Verfahrensgebühr des vorliegenden Rechtsstreits anzurechnen sei.

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