Die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG-KostVerz. kann neben der Auslagenpauschale Nr. 7002 VV entstehen (Aufgabe der früheren Rspr. der Kammer).

LG Zweibrücken, Beschl. v. 12.3.2012 – Qs 24/12

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