Die Terminsgebühr für das Erwirken eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren entsteht auch dann, wenn die Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne einen entsprechenden (Prozess-)Antrag des Klägers ergeht.

BGH, Beschl. v. 24.1.2017 – VI ZB 21/16

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge