- Für im Wege der Rückfestsetzung geltend gemachte Kosten gelten dieselben Grundsätze wie für die Prozesskosten im Kostenfestsetzungsverfahren. Materiell-rechtliche Einwendungen des Gegners stehen daher der Rückfestsetzung nicht entgegen.
- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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