Wird auf Antrag der bedürftigen Partei ein Anwalt außerhalb des Gerichtsbezirks uneingeschränkt beigeordnet, so kommt die Bestellung eines weiteren Anwalts als Verkehrsanwalt oder als Terminsvertreter nicht in Betracht.

OLG Köln, Beschl. v. 29.3.2012 – 4 WF 28/12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge