Gegen das Urteil ist Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH eingelegt worden; sie wird unter dem AZ. VII B 122/16 geführt.

AGS 2/2017, S. 87 - 91

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge