Lässt der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte von seinem Anwalt im Rahmen der Schadensregulierung Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten nehmen, sind die hierdurch entstandenen Kosten vom Schädiger grundsätzlich als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.

AG Hannover, Urt. v. 9.1.2015 – 556 C 12061/14

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