Durch das am 1.1.2014 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts[1] wurde das Gebiet des Beratungshilferechts nicht nur reformiert, sondern auch seiner größten Änderung seit Bestehen des Gesetzes unterzogen. In die Änderungen sollten die Erfahrungen mit dem Gesetz der letzten 30 Jahre einfließen, die Rechtslage sollte für alle Beteiligten gestärkt werden, die Verlässlichkeit auf den Erhalt der Gebühren für den Rechtsanwalt sollte sich stärker wiederfinden, aber letztlich sollte auch alles transparenter und "besser" geregelt werden, um so auch Einsparungen erreichen und Missbrauch ausschließen zu können. Das Gesetz ist nun seit mehr als einem Jahr in Kraft. Zeit genug, rückblickend zu betrachten, welche "Richtung" die Beratungshilfepraxis, aber auch die Rspr. eingeschlagen hat.

[1] BT-Drucks 17/11472 und 17/13538.

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