Die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsorts, aber noch im Gerichtsbezirk unterhält, sind immer erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die Partei selbst am Gerichtsort wohnt. Eine Notwendigkeitsprüfung der Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts findet nicht statt.

AG Limburg, Beschl. v. 20.12.2012 – 4 C 406/12 (11)

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