Die Klägerin nahm den Beklagten auf Zahlung von Werklohn in Anspruch. Die Streithelferin trat dem Rechtsstreit auf Seiten der Klägerin bei. Im Verlaufe des Verfahrens schlossen die Parteien ohne Beteiligung der Streithelferin einen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreits zu 40 % von der Klägerin und zu 60 % von dem Beklagten zu tragen waren.

Die Streithelferin hat auf eine Kostengrundentscheidung über ihre außergerichtlichen Kosten angetragen. Das LG hat daraufhin die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten zu 60 % dem Beklagten und zu 40 % der Streithelferin auferlegt. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des Beklagten, mit der er begehrt hat, von den Kosten der Nebenintervention lediglich 20 % tragen zu müssen, hat das Beschwerdegericht zurückgewiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge