Beauftragt eine Partei einen nicht am Gerichtsort ansässigen Anwalt, der seine Kanzlei jedoch im Gerichtsbezirk unterhält, sind dessen Reisekosten auch im Verwaltungsgerichtsprozess in voller Höhe erstattungsfähig.

OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6.11.2023 – OVG 3 K 58/23

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