Wegen einer fälligen und vom Beklagten bestrittenen Kaufpreisforderung i.H.v. 5.000,00 EUR korrespondiert der von dem Kläger vorgerichtlich beauftragte Rechtsanwalt K mit dem Gegenanwalt. Die anwaltlichen Bemühungen haben keinen Erfolg. Nunmehr erteilt der Kläger seinem Rechtsanwalt den Klageauftrag. Hieraufhin ruft Rechtsanwalt K den Gegenanwalt, Rechtsanwalt B an, mit dem er schon vorgerichtlich in der Kaufpreis-Angelegenheit korrespondiert hatte, und teilt diesem mit, dass er mit der Klageerhebung beauftragt worden ist. In diesem Telefonat besprechen die Anwälte die Sach- und Rechtslage und kommen zur Vermeidung eines Rechtsstreits überein, dass der Beklagte die gesamte Kaufpreisforderung und die außergerichtlichen Kosten des Klägers binnen Monatsfrist zahlt, was dann auch geschieht. Die Klageerhebung wird hierdurch entbehrlich.

Welche Gebühren und Auslagen sind den Rechtsanwälten angefallen?

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