Vorliegende Abhandlung sollte einen kleinen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Beratungshilfe liefern. Seit der Reform 2014 ist es deutlich "ruhiger" geworden als zuvor, dies zeigt bereits die geringere Häufung an Verfahren. Allgemein ist dies auch mit der besseren wirtschaftlichen Lage der Bürger einhergehend. Ob sich infolge von Corona und des damit befürchteten Abschwungs hieran etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Aus Arbeitsschutzbestimmungen sollte überlegt werden, zur schriftlichen Antragstellung als "Regelfall" hinzuwirken oder aber auch eine Antragstellung mittels neuer Medien (Videochat) einzuführen.

Autor: Dipl.-RPfleger (FH) Stefan Lissner, Konstanz

AGS 12/2020, S. 3 - 554

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