Wechselt eine Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, den Anwalt, besteht nicht ohne weiteres ein Anspruch auf Beiordnung des neuen Rechtsanwalts.

OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.8.2017 – 2 LA 484/17 

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