Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg u.a. 81. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.257 S., 119,00 EUR

Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus eine aktive Rolle eingenommen haben, noch Namensgeber wichtiger juristischer Werke sein sollen. Hierzu gehört auch der Palandt. Der Verlag hat sich entschlossen, ab der 81. Aufl. den Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch nach dem Mitautor und Koordinator der übrigen Autoren künftig "Grüneberg" zu nennen.

Die 81. Aufl. hat besonders umfangreiche Neuerungen mit sich gebracht. Das BGB hat seit Erscheinen der Vorauflage 17 Änderungsgesetze erfahren. EU-Richtlinien haben zu vielen Neuerungen im Allgemeinen und im Besonderen Schuldrecht geführt. Das Familienrecht hat zwar nicht ganz so viele Änderungen durch den Gesetzgeber erfahren, jedoch haben die Autoren eine Vielzahl wichtiger Gerichtsentscheidungen berücksichtigt. In dem erneuerten WEG konnten bereits die ersten Urteile zur neuen Rechtslage berücksichtigt werden. Selbstverständlich haben die Autoren auch die auf der rechtlichen Bewältigung der COVID-19-Pandemie herrührenden zahlreichen Entscheidungen der Instanzgerichte verarbeitet.

Die Kommentierungen zum UKlaG und zum LPartG können auf der Grüneberg-Homepage (www.grueneberg.beck.de) ebenso nachgelesen werden, wie die Kommentierung von nur noch selten bedeutsamen Vorschriften des EGBGB oder Rechtsvorschriften aus dem Europarecht und dem internationalen Recht. Auch Nachträge, die durch neue Gesetze oder Gesetzesänderungen veranlasst sind und in der Druckfassung des Grüneberg nicht mehr berücksichtigt werden können, kann man auf dieser Homepage nachlesen. Damit ist gewährleistet, dass die ohnehin schon sehr aktuelle Druckfassung immer auf dem neuesten Stand bleibt.

Die vielen kommentierten Gesetze und Verordnungen werden einfach durch die im Einband abgedruckte Schnellübersicht und der dort vermerkten Seitenzahl, ab der die Kommentierung beginnt, erschlossen. Ergänzt wird dies durch die beigefügten Benutzungshinweise, die eine Art Gebrauchsanweisung für den "Grüneberg" für die Leser darstellen, die mit dem Werk noch nicht vertraut sind.

Der "Grüneberg" ist seit jeher ein Praktikerkommentar, dessen Erläuterungen sich an der Rspr. orientieren. Die Bearbeiter weisen dabei selbstverständlich die höchstrichterliche Rspr. nach und zitieren aber auch die Instanzrechtsprechung. Bei den Rechtsprechungszitaten ist positiv hervorzuheben, dass im "Grüneberg" Nachweise auf leicht zugängliche Zeitschriften wie NJW, NJW-RR, VersR, um nur einige zu nennen, erfolgen und nur vereinzelt– wie sonst vielfach bei Werken des Beck-Verlags üblich – mit Zitaten aus der verlagseigenen Online-Zeitschrift nachgewiesen werden.

Um den Umfang des Werks auf ein handliches Format zu beschränken, werden von Auflage zu Auflage ältere Erläuterungen herausgenommen. Diese gehen dem Leser jedoch nicht verloren, wenn er etwa die Kommentierung zum bisherigen Rechtsstand oder ältere Rspr. sucht. Diese findet sich im Archiv auf der Grüneberg-Homepage.

Der "Grüneberg" gehört zum Standardwerkzeug jedes Zivilrechtlers. Die allermeisten Probleme lassen sich im Regelfall allein mit dem "Grüneberg" und seinen Rechtsprechungsnachweisen lösen, sodass eine vertiefende Suche in anderen Werken oft nicht erforderlich ist. Der Standardkommentar zum BGB ist ein ständiger Begleiter von der Ausbildung/Studium und auch während des gesamten Juristenlebens.

Autor: Heinz Hansens

VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin

AGS 11/2022, S. III

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