- Über die Erinnerung gegen einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss hat – im Falle einer Nichtabhilfe – der Richter der Ausgangsinstanz zu entscheiden.
- Erst gegen dessen verfahrensabschließende Erinnerungsentscheidung eröffnet § 56 Abs. 2 S. 1 RVG den Beschwerderechtszug in die höhere Instanz.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen