Im Verfahren der nachträglichen Gesamtstrafenbildung entsteht auch für den Verteidiger, der den Verurteilten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, die Verfahrensgebühr Nr. 4204 VV.

OLG Brandenburg, Beschl. v. 5.7.2018 – 2 Ws 106/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge