1. Auch dann, wenn mehrere Bescheide ergehen, kann es rechtsmissbräuchlich sein, getrennte Widersprüche einzulegen und gesonderte Klagen zu erheben.
  2. Ist das der Fall, kann der Anwalt in jedem Verfahren nur den entsprechenden Anteil aus der (fiktiven) Gesamtvergütung erstattet verlangen.

OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.10.2018 – 4 O 34/18

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge