Die Klägerin hatte auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung um 99,00 EUR monatlich geklagt. Der Beklagte ist dem entgegengetreten und hat Ersatz seiner vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 201,71 EUR zur Abwehr des Mieterhöhungsverlangens im Wege der Widerklage geltend gemacht. Klage und Widerklage wurden später zurückgenommen. Das Gericht hat die Kosten des Verfahrens der Klägerin auferlegt und den Streitwert auf 1.389,71 EUR festgesetzt.

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