Die Reisekosten des zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts sind bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs erstattungsfähig.

AG Gießen, Beschl. v. 22.9.2014 – 47 C 329/12

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge