Handelt es sich bei einem Anwaltsvertrag um einen mehrstufigen Vertrag, bei dessen Abschluss nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet wurden, kann dieser Vertrag nicht nach den Regeln über Fernabsatzverträge widerrufen werden.

AG Mannheim, Urt. v. 23.6.2023 – 17 C 1517/23

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