Von Norman Doukoff. 7. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. LV, 495 S., 129,00 EUR

In zwischenzeitlich 7. Aufl. erscheint das Beck´sche Mandatshandbuch von Doukoff zur zivilrechtlichen Berufung. Vergangen sind seit der Vorauflage fünf Jahre. Zahlreiche Gesetzesänderungen und wichtige Entscheidungen haben Anlass gegeben, das Werk vollständig zu überarbeiten. Berücksichtigt sind dabei insbesondere die Änderungen der ZPO zum 1.1.2020 sowie das Gesetz zur aktiven Benutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs. In bewährter Manier liefert der Autor eine vollständige Übersicht über das zivilrechtliche Berufungsverfahren aus Sicht eines Praktikers. Die Darstellung beginnt mit der Vorbereitung der Berufung, die faktisch bereits in der ersten Instanz beginnt. Zulässigkeitsfragen, Fragen der Berufungsfrist, des Berufungsgrundes werden ebenso behandelt, wie kostenrechtliche und vollstreckungsrechtliche Aspekte. Es folgt dann die Berufungseinlegung, also Berufungsschrift, Berufungsbegründungsfrist und Berufungsbegründungsschrift. Der Möglichkeit der Zurückweisung und Verwerfung der Berufung ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Der nächste Teil befasst sich dann mit der Verteidigung des Berufungsbeklagten einschließlich der Möglichkeit einer Anschlussberufung. Die Berufungsverhandlung wird ebenso dargestellt wie Fragen der Verfahrensbeendigung. Das Werk lässt mit seinen 495 Seiten keine Frage des zivilrechtlichen Berufungsrechts offen. Besonders hervorzuheben ist die klare Strukturierung, die den sofortigen Zugang zum eigenen Problem ermöglicht. Zahlreiche hervorgehobene Praxishinweise unterstützen dies. Auch finden sich zahlreiche Formulierungsvorschläge, die für die anwaltliche Praxis von Nutzen sind. Dass die einschlägige Rspr. lückenlos nachgewiesen wird, versteht sich von selbst. Ein besonderes Augenmerk hat der Autor bei der Neuauflage auf die Bearbeitung der Ausführungen zur Beweisaufnahme und Beweiswürdigung gelegt. Das Werk ist für den Zivilrechtler eine wahre Fundgrube und sollte in keiner Kanzlei fehlen.

Autor: Norbert Schneider

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen

AGS 10/2023, S. III

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