Mit der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV soll der Wegfall der nach der BRAGO noch vorgesehenen Beweisgebühr in bestimmten Ausnahmenfällen kompensiert werden, namentlich in umfangreichen Bau- oder Arzthaftungssachen. Die Gebühr soll den mit besonders umfangreichen Beweisaufnahmen anfallenden Mehraufwand durch eine zusätzliche Gebühr bzw. durch eine Anhebung der Terminsgebühr ausgleichen.

Nach dem Wortlaut der Gesetzesbegründung[1] soll die Zusatzgebühr bzw. die Erhöhung der Terminsgebühr:

 
Hinweis

"den besonderen Aufwand bei sehr umfangreichen Beweisaufnahmen ausgleichen. Durch diese Gebühr sollen aber keine Fehlanreize gesetzt werden, die dazu animieren könnten, zusätzliche Beweisaufnahmetermine zu provozieren. Die Hürde bis zu einem dritten Beweistermin erscheint hierfür ausreichend."

[1] BT-Drucks 17/11471, 272.

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