Dieser Kommentar hat bereits eine kleine Odyssee hinter sich. Begründet wurde er als RA-micro-Kommentar, wurde dann später vom ZAP-Verlag übernommen, schließlich von Wolters Kluwer und ist jetzt mit dem ZAP-Verlag beim Deutschen Anwaltverlag angekommen. Das Werk kann auf stolze 15 Auflagen zurückblicken, was sich aber auch dadurch erklärt, dass der Kommentar zunächst auch als Online-Kommentar erschien und regelmäßig aktualisiert wurde. Ungeachtet dessen hat sich das Werk zwischenzeitlich zu einem echten praxistauglichen Kommentar entwickelt, der sich weder an Umfang noch an Qualität hinter anderen Kommentaren zu verstecken braucht. Eingearbeitet worden sind bereits die Änderungen durch das 2. KostRMoG sowie die Änderungen zum 1.1.2014 durch das Prozesskosten- und Beratungshilfeänderungsgesetz.

AGS 10/2014, S. III

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