Ein erneuter Prozesskostenhilfe-Antrag ist unzulässig, wenn ein gestellter Antrag mangels Einreichung der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zurückgewiesen wurde und die Beschwerdefrist verstrichen ist.

AG Bad Iburg, Beschl. v. 3.2.2009–5 F 693/07

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