Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten des Rechtsstreits zu erstatten, keinen Einfluss; sie bewirkt, dass die Bundes- oder Landeskasse die auf sie übergegangenen Ansprüche gegen die Partei geltend machen kann.

OLG Oldenburg, Beschl. v. 7.11.2008–11 WF 248/08

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge