Lässt das LAG in seiner zurückweisenden Entscheidung über die gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe eingelegte sofortige Beschwerde die Rechtsbeschwerde nicht zu, ist das BAG daran gebunden. Eine Anfechtung der Nichtzulassungsentscheidung ist unstatthaft.

BAG, Beschl. v. 11.6.2009–9 AZA 8/09

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