In § 1 Nr. 1 BerHFV vom 2.1.2014,[11] die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16.12.2022[12] geändert worden ist, werden die Wörter "mündlich stellt" durch die Wörter "vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt" ersetzt.

Die Änderungen im Beratungshilfegesetz – i.Ü. auch bei Beantragung von Prozesskostenhilfe (PKH) – beruhen auf den Überlegungen, die Justiz zu modernisieren. Empirische Untersuchungen haben gezeigt, dass zu Corona-Zeiten sowieso, aber auch danach diese Arbeitsweise einen deutlichen Aufschwung erlebt habe. Diese "moderne" Arbeitsweise hilft Bürokratie abzubauen, Kosten – etwa Reisekosten – zu sparen. Auch wurden während der Pandemie Kommunikationsmittel bereitgestellt, die nun technisch auch den weiteren Einsatz problemlos ermöglichten.

[11] BGBl I, 2.
[12] BGBl I, 2368.

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