- Eine Nachtragsverteilung kann eine Vergütung dann nicht auslösen, wenn die Tätigkeit bereits mit der Vergütung des Insolvenzverwalters abgegolten ist.
- Eine fehlende Prüfung von Massezuflüssen durch den Verwalter im eröffneten Verfahren kann zu keiner weiteren Vergütung führen.
AG Fulda, Beschl. v. 11.4.2023 – 91 IK 11/21
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