Das LG hat den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung seiner Verteidigerin zu bewilligen. Der Antrag hatte keinen Erfolg.

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