Der Anspruch eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts umfasst auch dann die auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, wenn die bedürftige Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

OLG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2013 – 4 W 60/13

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