Wird gegen den Verurteilten in zwei Verfahren die Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so erhält der in beiden Verfahren bestellte Pflichtverteidiger die Vergütung insgesamt nur einmal.

LG Aachen, Beschl. v. 23.6.2010–33 b StVK 453/10 (70 VrS 19/92 = 70 Js 676/91 StA Essen)

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