Herausgegeben von Prof. Peter Gola und Prof. Dr. Dirk Heckmann. 3. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 1864 S., 99,00 EUR

Die neu geschaffene EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist ebenso wie das neu konzipierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) seit dem 25.5.2018 anzuwenden. Es gilt damit Normen anzuwenden, die es in dieser Form noch nicht gab, was insbesondere auf die DS-GVO als erste europäische Datenschutzkodifikation zutrifft, die in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbares Recht darstellt. Die Letztentscheidungskompetenz zu deren Auslegung liegt bei dem Europäischen Gerichtshof. Gleichwohl ist die DS-GVO in der täglichen Praxis insbesondere durch Verantwortliche (Unternehmen), Betroffene (Bürger), Rechtsanwälte und beratende IT-Unternehmen, Aufsichtsbehörden und Gerichte auszulegen und anzuwenden. Gerade bei neu geschaffenen Normen stellt dies alle Beteiligten vor eine enorme Herausforderung. Bis alle entstehenden rechtlichen Fragestellungen, die für die tägliche Anwendungspraxis aller Beteiligten von zum Teil hoher Bedeutung sind, final durch den EuGH geklärt sind, wird es viele Jahre dauern. Bis dahin gilt es den Überblick zu behalten, insbesondere im Hinblick auf die Sichtweisen bzw. Hinweise des Europäischen Datenschutzausschusses, der nationalen Datenschutzbehörden, des EuGH sowie der nationalen Gerichte. Zusätzlich ist das neu konzipierte BDSG, sofern und soweit der europäische Gesetzgeber dem nationalen Gesetzgeber Regelungskompetenzen zugestanden hat, auszulegen und anzuwenden. Teilweise hält das BDSG Normen vor, obwohl man über die Einräumung nationaler Regelungskompetenzen seitens des europäischen Gesetzgebers diskutieren kann (z.B. § 31 BDSG). Die neuen Normen der DS-GVO und des BDSG sollten damit stets im Kontext betrachtet werden.

Die 3. Aufl. des Gola/Heckmann (bis zur Vorauflage "Gola, DS-GVO") vereinigt zu diesem Zweck die bislang in separaten Werken enthaltenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG (bislang "Gola/Heckmann, BDSG") in einem kompakten Kommentierungswerk. Als Bearbeiterinnen und Bearbeiter fungieren erfahrene Praktikerinnen und Praktiker, die die neuen Gesetzeswerke (und die bis Mai 2018 geltenden gesetzlichen Vorgaben) sowohl aus Sicht der Aufsichtsbehörden als auch aus Sicht der Beratungspraxis mitunter seit vielen Jahren kennen. Bei der Kommentierung wurde darauf Wert gelegt, Schwerpunkte auf solche Regelungen zu setzen, denen eine größere praktische Bedeutung zukommt (z.B. Art 4, 6, 7, 9, 12–15, 17, 32, 33–34, 82 GS-GVO; §§ 31, 3237, 38 BDSG). Die Kommentierungen berücksichtigen jeweils sowohl die aktuelle Rspr., die Literaturstimmen sowie die Verlautbarungen der europäischen und nationalen Datenschutzbehörden. Betreffend letztgenannte Datenschutzbehörden ist hervorzuheben, dass die Bearbeiterinnen und Bearbeiter – sofern vorhanden – Verlautbarungen der Landesdatenschutzbehörden ausgewertet und eingearbeitet haben.

Sowohl der Praktiker, der infolge seiner täglichen Arbeit im Bereich des Datenschutzrechts mit den neuen Regelungen der DS-GVO sowie des BDSG schon vertraut ist, als auch der fachfremde Praktiker, der bislang mit dem Datenschutzrecht keine Berührungspunkte hatte und sich in die neuen Regelungen einarbeiten muss, erhält mit diesem kompakten Kommentierungswerk einen umfassenden Überblick über die DS-GVO und das BDSG. Unter Rückgriff auf dieses Werk ist es insbesondere für den fachfremden Praktiker möglich, die Inhalte der einzelnen Normen sowie das Verhältnis der europäischen der nationalen Normen zueinander schnell zu erfassen und nachfolgend auf den zu bearbeitenden Fall anzuwenden. Die 3. Aufl. des Gola/Heckmann stellt damit ein unverzichtbares Hilfsmittel für den Praktiker im Rahmen seiner täglichen Arbeit dar.

Autor: Guido Vierkötter

Rechtsanwalt Guido Vierkötter L.L.M., Neunkirchen

AGS 8/2023, S. III - IV

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