Rechtsanwalt X hat für seinen Mandanten M gegen den Beklagten B nacheinander vor demselben Gericht zwei Zahlungsklagen erhoben. Die erste betrifft eine Klageforderung i.H.v. 2.500,00 EUR und ist unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 75/23 eingetragen. Die Klageforderung im zweiten Rechtsstreit, der unter dem gerichtlichen Aktenzeichen 125/23 eingetragen wurde, beträgt 3.100,00 EUR. Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hat in jedem der beiden Verfahren Klageabweisung beantragt. Das Prozessgericht beraumt in beiden Verfahren Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 1.8. an. In Anwesenheit der Prozessbevollmächtigten beider Parteien verkündet der Richter nach Aufruf der Sache einen Verbindungsbeschluss. Die Rechtsanwälte verhandeln sodann beide Klagegegenstände streitig.

Wie berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts X nach Beendigung des Rechtsstreits?

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