Der "Klassiker" dieser Vorstellung ist z.B. die Beratungshilfe zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels.[15]

 

Beispiel 1

Ein (belastendes) Urteil I. Instanz ergeht. Der Beklagte war nicht anwaltlich vertreten. Er sucht nun im Wege der Beratungshilfe einen Anwalt auf, der ihn über die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels belehrt.

Im Idealfall kann – natürlich vorausgesetzt die Verurteilung war stimmig – durch eine winzige Investition der Beratungshilfe – ggfs. ein teures und sinnloses Berufungsverfahren vermieden werden. Ganz i.S.d. BerHG.

Aus Sicht des Rechtsuchenden befindet er sich "zwischen" den Instanzen (wieder) außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Die I. Instanz ist abgeschlossen, gegenwärtig liegt keine neue Instanz vor.

[15] BGH JurBüro 2007, 436, 437 in einer Entscheidung zur Prozesskostenhilfe; a.A.: Lissner, Rpfleger 2007, 448, 449.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge