Rechtsanwalt A hat in einem Rechtsstreit auf Zahlung von 10.000,00 EUR den Kläger K vertreten. Nachdem Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht und den Verhandlungstermin, in dem die Parteien streitig verhandelt haben, wahrgenommen hatte, hat das Prozessgericht am 10.6. ein der Klage auf Kosten des Beklagten stattgebendes Urteil verkündet. Danach erreicht Rechtsanwalt A die Nachricht, dass sein Mandant am 12.6. verstorben ist. Am 24.6. erhält Rechtsanwalt A die vollstreckbare Urteilsausfertigung.

Was hat Rechtsanwalt A hinsichtlich der Kosten des Rechtstreits zu veranlassen,

a) wenn ihm ein Erbschein vorgelegt wird, nach dem K von seiner Ehefrau zu 1/2 und von den beiden gemeinsamen Kindern der Eheleute zu je 1/4 beerbt worden ist;

b) wenn die Erbfolge ungeklärt ist?

Welche außergerichtlichen Kosten wird Rechtsanwalt A zur Festsetzung anmelden?

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