Einschaltung eines Rechtsdienstleisters zur Schadenregulierung

Ist die Beauftragung eines Anwalts erstattungsfähig, dann müssen auch die vergleichbaren Kosten eines zugelassenen Rechtsdienstleisters erstattungsfähig sein (AG Bielefeld AGS 2020, 50; AG Gütersloh AGS 2019, 93).

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkichen

AGS 8/2021, S. 367 - 368

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