Einschaltung eines Rechtsdienstleisters zur Schadenregulierung
Ist die Beauftragung eines Anwalts erstattungsfähig, dann müssen auch die vergleichbaren Kosten eines zugelassenen Rechtsdienstleisters erstattungsfähig sein (AG Bielefeld AGS 2020, 50; AG Gütersloh AGS 2019, 93).
Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkichen
AGS 8/2021, S. 367 - 368
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