- Die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in Familienstreitsachen nach sofortigem Anerkenntnis richtet sich nach §§ 58 FamFG.
- Beim Ehegattenunterhalt gibt der Unterhaltsschuldner nur dann Anlass zum Klageverfahren, wenn er bei laufender Unterhaltszahlung in vereinbarter Höhe der außergerichtlichen Aufforderung zur für ihn kostenfreien Titulierung nicht nachkommt, § 243 S. 2 Nr. 4 FamFG.
- Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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