Der Prozessbevollmächtigte des Klägers wird deshalb für seinen Mandanten einen Nachfestsetzungsantrag wegen der nach Nr. 7008 VV zu berechnenden Umsatzsteuer auf die außergerichtlichen Kosten i.H.v. 1.125,20 EUR stellen und die Nachfestsetzung von 19 % hierauf mit 213,79 EUR sowie die Verzinsung des Erstattungsbetrags nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO beantragen. Dabei wird der Klägervertreter für seinen Mandanten gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO die Erklärung abgeben, dass dieser den Umsatzsteuerbetrag nicht zum Vorsteuerabzug verwenden kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge