Eine gerichtliche Auslagenentscheidung verstößt gegen das Willkürverbot, wenn mit ihr ohne Begründung von dem Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt.

VerfGH Berlin, Beschl. v. 27.4.2022 – VerfGH 130/20

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