Versäumt Rechtsanwalt A die rechtzeitige Stellung seines Antrags auf Festsetzung der PKH-Vergütung aufgrund eines Verschuldens eines/einer seines/seiner Angestellten, so kann er mit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht rechnen. Es handelt sich nicht um eine verfahrensrechtliche Frist, sondern um eine materiell-rechtliche Frist, nämlich um die Verjährungsfrist. Bei Versäumung solcher Fristen kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen