Der Rechtsanwalt war als Pflichtverteidiger in einem Umfangsverfahren tätig, das 2019 von der Generalstaatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Nach dem 1.1.2021, also nach Inkrafttreten des KostRÄG 2021, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Der Rechtsanwalt hat erneut seine Bestellung beantragt. Das OLG ist dem Antrag nachgekommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge